Archiv für den Tag: 27. Dezember 2025

Brandschutztipps zu Silvester

Brandschutztipps zu Silvester

Der Jahreswechsel naht und es soll wieder eine tolle Silvesterfeier werden. Damit beim Abbrennen von Feuerwerkskörpern kein Schaden an Gebäuden und dem eigenen Körper entsteht, empfiehlt die Freiwillige Feuerwehr Damme, nachfolgende Sicherheitsratschläge zu befolgen.

  1. Verwenden Sie nur Feuerwerkskörper mit Zulassung der Bundesanstalt für Materialforschung und – prüfung (BAM). Billige und illegale, nicht zugelassenen und geprüfte „Schwarzmarkt- Ware“ z.B. aus Polen oder Tschechien kann unberechenbar heftig explodieren und schwere Verletzungen hervorrufen. In Ihrem eigenen Interesse und ihrer Gesundheit zu Liebe raten wir dringlichst davon ab, solche ein Feuerwerk abzubrennen oder zu zünden.
  2. Lesen sie die Gebrauchsanweisung sorgsam durch und halten sie sich daran.
  3. Bewahren sie nie den gesamten Vorrat an Feuerwerkskörpern in einer Tüte oder einem Karton auf. Halten sie Zündquellen fern.
  4. Feuerwerkskörper, die nicht explodiert sind, liegen lassen und nicht noch einmal zünden. Sie können später unkontrolliert explodieren.
  5. Feuerwerk nur im Freien zünden. Raketen von geeigneten Abschussrampen zünden und nicht auf Gebäude zielen.
  6. Feuerwerkskörper nie auf Menschen oder Tiere richten.
  7. Schließen Sie in der Silvesternacht alle Fenster und entfernen Sie brennbare Gegenstände vom Haus und Balkon wie z.B. Papiermülltonnen oder Gartenmöbel.
  8. Halten Sie bestimmte Sicherheitsabstände zu Gebäuden ein. Bei Handfeuerwerk ca. 30 m, bei Raketen und sonstigen Höhenfeuerwerk ca. 200 m. Der Niedersächsische Städte- und Gemeindebund (NSGB) weist darauf hin, dass das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände (Feuerwerk) in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern grundsätzlich verboten ist.
  9. Die Benutzung von Himmelslaternen ist in Niedersachsen seit dem 01.Mai 2009 generell verboten. Siehe hierzu auch die Pressemitteilung des Innenministeriums.
  10. Feuerwerk gehört nicht in Kinderhände.

Feuerwerkskörper der Klasse I (Kinder und Jugendliche)

– Kinder und Jugendliche dürfen nur Feuerwerkskörper der Klasse I kaufen und unter Aufsicht abbrennen.

Feuerwerkskörper der Klasse II (Nur für Erwachsene)

– Feuerwerk der Klasse II darf ausschließlich von Erwachsenen über 18 Jahren verwendet werden.

  1. Halten Sie Sicherheitsabstände ein. Zünden Sie niemals Raketen aus der Hand heraus.
  2. Stellen sie einen Eimer mit Wasser oder einen Feuerlöscher griffbereit. Machen Sie Blindgänger mit Wasser unschädlich.
  3. Sollte es trotz aller Sicherheitsvorkehrungen einmal zu einem Brand oder einer Verletzung kommen bewahren Sie die Ruhe und verfahren folgendermaßen:
  • – Rufen sie sofort die Feuerwehr oder den Rettungsdienst, Notruf 112
  • – Eine Brandbekämpfung nur durchführen, falls dieses noch gefahrlos möglich ist. Eigenschutz beachten.
  • – Verlassen Sie und Ihre Angehörigen den brennenden Raum und das Haus. Verschließen sie hinter Sich die Türen. Sie verhindern so ein rasches ausbreiten des Brandes und der Rauchgase.
  • – Brennende Personen mit einer Decke einhüllen, um die Flammen zu ersticken.
  • – Verbrennungen sofort mit lauwarmen Wasser kühlen.
  • – Bei sonstigen Verletzungen Erste Hilfe leisten.
  • – Weisen sie die anrückenden Feuerwehrkräfte oder den Rettungsdienst ein.

Falls Sie alle hier genannten Sicherheitsvorkehrungen einhalten, sollte Ihrer Silvesterparty eigentlich nichts mehr im Wege stehen.

Ihre Freiwillige Feuerwehr Damme

©Jürgen Franz 2025